• Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen

Jahresabschlussprüfungen sowie Konzernabschlussprüfungen, Sonderprüfungen

  • Durchführung gesetzlich vorgeschriebener und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen sowie Konzernabschlussprüfungen
  • Durchführung freiwilliger und gesetzlich vorgeschriebener Sonderprüfungen wie z.B. Due Diligence Prüfungen, Unterschlagungsprüfungen sowie Kreditwürdigkeitsprüfungen, Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (§ 16 MaBV) sowie nach dem Wertpapierhandelsgesetz (§ 36 WpHG)

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